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JMStV – eine Verschlechterung des Jugendschutzes?
Foto by http://pixelscheucher.de
Viele von Ihnen haben sicherlich in den letzten Monaten die Diskussion um die Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV) mitbekommen. Ich denke, kein anderes Thema wurde derart im Internet behandelt und in den Nachrichten vergessen. Da die Neufassung des JMStVs für viel Auffuhr, aber auch Mißverständnisse gesorgt hat, möchte ich in diesem Artikel eine Übersicht geben, was sich für Betreiber (nichtkommerzieller) Websites ab Januar ändert, aber auch, warum diese Änderungen alles andere als ausgereift sind und sogar eine Verschlechterung für den Jugendschutz im Internet darstellen.
Grob gesagt handelt es sich bei dem JMStV um ein Jugendschutzgesetz für den Rundfunk und Telemedien, welches von den einzelnen Bundesländern beschlossen wird und somit für Deutschland seine Gültigkeit hat. Bereits in der aktuellen Fassung heisst es:
„Sofern Anbieter Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, verbreiten oder zugänglich machen, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen.“
Anbieter solcher entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten mussten also im Klartext dafür sorgen, dass z.B. Filme, die ab 16 Jahren freigegeben sind, entweder nur zwischen 22.00 (bzw. 23.00 Uhr) und 06.00 Uhr abrufbar sind, oder aber der Zugang zu diesen Filmen durch ein technisches Mittel (z.B. Altersverifikationssystem) kontrolliert wird.
Mit dem neuen JMStV soll den Betreibern von Internetseiten eine dritte Alternative zur Verfügung stehen, nämlich eine Alterskennzeichnung der Inhalte. Mit Hilfe dieser Kennzeichnungen sollen dann Filterprogramme (die es noch gar nicht gibt) einen altergerechten Zugang ins Internet ermöglichen. Aber genau dieser zusätzliche Service sorgt jedoch für viel Auffuhr, da grundsätzlich durch den Seitenbetreiber (auch für bereits veröffentlichte Inhalte) geprüft werden muss, ob eine Entwicklungsbeeinträchtigung vorliegt oder nicht. Das bei einer solchen Selbsteinschätzung elementare Fehler unterlaufen können, zeigte ein erster Praxistest des AK Zensur. Einzige Alternative zu einer Selbsteinschätzung ist eine kostenpflichtige Überprüfung der eigenen Inhalte oder ein nicht gerade günstiger Beitritt zur Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia (FSM).
Liegen dann für Jugendliche ab 16 Jahren entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte vor, kann der Seitenbetreiber entscheiden, ob er ein technisches Hilfsmittel verwendet, Sendezeiten einführt oder eine Alterskennzeichnung vollzieht. Was wann wer genau machen muss, wird auch sehr gut in einem Schaubild vom Telemedicus visualisiert. Darüber hinaus gibt es auch eine gute Übersicht für Websites von Kinder- und Jugendeinrichtungen auf myjuleica.de.
Aber Moment? Was ist denn jetzt mit den Filmen ab 16? Genau, diese können dann, sofern sich der Betreiber für ein Label entschliesst und der Anwender keine Filtersoftware installiert hat, ohne Altersnachweis jederzeit von allen Menschen gesehen werden. Verwirrt? Gut, denn so geht es vielen, die sich mit dem neuen JMStV auseinandersetzen.
Wegweiser für Kinder: Soziale Netzwerke
Das es soziale Netzwerke nicht nur für Jugendliche und Erwachsene gibt, hat sich mittlerweile herumgesprochen. Viele Anbieter richten ihr Angebot mittlerweile gezielt an Kinder aus. Diese, für Kinder neue Treffpunkte im Internet, bergen allerdings neben bekannten Möglichkeiten auch viele potentielle Risiken.
Das Internet-ABC hat zu diesem Thema einen Wegweiser verfasst. Hier können sich Kinder zum einen über grundsätzliche Funktionen und Bedeutungen von Communities informieren, zum anderen altersgerecht formulierte Beispiele bekannter Risiken betrachten. Hierein fallen u.a. Themen wie Datenschutz, Urheberrecht oder das richtige Verhalten bei Mobbing.
Alle Themenbereiche sind mit praktischen Aufgaben im Quiz-Format verbunden. Somit kann dieser Linktipp entweder in Einzelarbeit zur Informationsbeschaffung, oder aber gemeinsam mit anderen Kindern / Erwachsenen als medienpädagogische Lerneinheit betrachtet werden.
Medienpädagogik und Pornografie
"Mokum_Zoo.XXX" von Caneles auf flickr.com
Ich kann es nicht mehr hören! Das ätzende und scheinbar nicht totzukriegende Schlagwort von der „Generation Porno“ beweist meine persönliche These, dass die MacherInnen von Tagungen und Studien in der Titelwahl so kreativ sind wie Schwarzweißkopierer. Aber auch durch endloses Wiederholen wird das Postulat dieser angeblichen „Generation“ nicht wahrer. Es gibt sie schlicht und ergreifend nicht!
Das hat schon die Shell Jugendstudie 2006 in Ansätzen gezeigt, explizit untersucht und widerlegt hat das die Studie „Porno im Web 2.0. – Die Bedeutung sexualisierter Web-Inhalte in der Lebenswelt von Jugendlichen„. Weitere interessante Einblicke in wissenschaftliche Diskussionen zum Thema bietet die Hausarbeit von Michael Weis (PDF).
„Die Jugend“ ist und bleibt gut, auch wenn Sokrates schon das Gegenteil behauptet hat und von jedem neuen Medium geradezu erwartet wird, es würde Jugendliche ins Verderben stürzen. Was Jugendliche brauchen, sind nicht neue Verbote und Sperrzonen, sondern Informationen, Begleitung, Geduld, Grenzen und Vertrauen. Sehr gelungen in diesem Zusammenhang finde ich das Dossier „Pornografie: Informationen zum Thema“ von mediaculture online, weil es mit unaufgeregter Informationsarbeit einen emanzipatorischen Ansatz wählt.
Was ist Ihre Meinung zum Thema Pornografie in der Medienpädagogik? Welche Studien und Materialien fehlen hier?
Schwimmen lehren oder anleinen?
Die Neuauflage des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV) ist noch nicht durch die Länderkammern gewunken worden, da wollen wir eine Studie aus den USA an den/die interessierte und ausdauernde MedienpädagogIn bringen. Sie heißt „Youth safety on a living internet„, ist auf englisch, allerdings nicht sehr schwer zu lesen und zu verstehen. Die Würze in Kürze: Jugendmedienschutz ist gut und wichtig, allerdings ist der beste Weg zu einem sicheren Umgang mit dem Internet das Veranwortungsbewußtsein zu schärfen – dem selbst und anderen gegenüber. Das dürfte PraktikerInnen und aufmerksame BeobachterInnen wenig verwundern, es ist dennoch wichtig, dass solche Erkenntnisse wissenschaftlich fundiert kommuniziert werden. Denn so gibt es eine gewichtige Grundlage für Argumentationslinien.
Noch ein interessanter Vergleich zum in Deutschland geplanten Jugendmedienschutz (ich weiss leider nicht mehr wo ich ihn gelesen habe, der Autor möge mir verzeihen und auf sich verweisen): Mensch bewohnt samt Familie und zwei Kindern ein Grundstück an einem See. Die Kinder, sagen wir 6 und 10 Jahre alt, spielen häufig im Garten, auch nahe am Wasser und füttern die Enten. Um die Kinder vor dem Ertrinken zu schützen haben die Eltern folgende Möglichkeiten:
- sie ziehen um, ins Landesinnere
- sie lassen eine dicke Mauer errichten, ein Zaun würde zwar erstmal helfen, aber das Bedürfnis ans Wasser zu gehen bliebe
- sie bringen den Kindern schwimmen bei.
An dieser Stelle muss mensch vorsichtig sein, ausgenommen von dem Vergleich sind hier natürlich strafbare Handlungen im Internet wie z.B. Pädokriminalität oder -sexualität. Es geht mir eher um die Debatte der Medienkompetenz und die Bewahrung der Kinder vor den Möglichkeiten des Internets. Nur, dass ich hier nicht mißverstanden werde!
via wortgefecht.net
Neuauflage: Ein Netz für Kinder – Surfen ohne Risiko
Seit Ende Januar steht die Neuauflage der BMFSFJ Broschüre: Ein Netz für Kinder – Surfen ohne Risiko zum Download oder zur Bestellung bereit. In getrennten Teilen erhalten zum einen Eltern, zum anderen aber auch Kinder nützliche Tipps und Hilfestellungen rund um die Themen Internet, surfen und Sicherheit. Darüber hinaus gibt es dieses Jahr eine erweiterte Linkliste mit Empfehlungen von für Kinder geeignete Internetseiten.
InternetABC: neue CD und Unterrichtsmaterialien
Den Umgang mit dem Internet anschaulich näher bringen, das ist die Aufgabe von InternetABC. Dazu haben sie jetzt die CD „Wissen wie’s geht“ herausgebracht, die Kindern internaktive Lernmodule rund um das Thema Internet bereitstellt. Daneben erhalten Eltern viele Hintergrundinformationen.
Außerdem gibt es für LehrerInnen, und auch interessierte MedienpädagogInnen, ein Handbuch mit diversen Unterrichtseinheiten, die alle an die in der CD vermittelten Informationen anknüpfen. Dieses Handbuch kann heruntergeladen, die CD kostenlos bestellt werden.
Jugendliche anschaulich sensibilisieren – pleaserobme
MedienpädagogIn sein ist schwer. Besonders wenn sensibilisierende Gespräche geführt werden sollen ohne dabei den belehrenden und aufmerksamkeitssenkenden Zeigefinger zu heben. Veran-schaulichen und bis zu einem gewissen Grad unterhalten ist die Devise.
Bei der aufklärenden Beantwortung der Frage: was stelle ich ins Netz, welche Dienste nutze ich und was passiert mit meinen Daten hilft pleaserobme. Ich – ein Einbrecher auf der Suche nach einem möglichen Zielobjekt – bekomme hier die Informationen die ich brauche: ist der/die BewohnerIn zu Hause oder nicht? Wenn nicht, wie lange wird er/sie in etwa wegbleiben? Um an diese Informationen zu kommen brauche ich mich nicht einmal der Gefahr aussetzen am späteren Tatort zufällig gesehen oder gar überwachungsgefilmt zu werden. Dank pleaserobme sehe ich, dass meine Zielperson in einer Weinhandlung auf Weinsuche ist und ich mir schätzungsweise eine Stunde Zeit lassen kann. Klasse!
Die Seite an sich ist nur eine modifizierte Twitter-Such-Seite, die Services wie Foursquare, Brightkite, Google Buzz usw. nutzt. Das sind alles Dienste mit denen mensch seinen Bekannten und Freunden (so wird die Sache umschrieben und angepriesen) mitteilen kann wo man hingeht oder gerade ist.
Um das Sensibilisierungsgespräch vielleicht noch etwas anschaulicher und eindringlicher zu machen, bietet es sich an eine Versuchsperson eine Versuchsroute aufzeichnen zu lassen. Je emotionaler die Empfindungen der TeilnehmerInnen, desto größer der Wiedererinnerungswert.
BAJ-Zeitschrift: „Wenn der Kontakt zum realen Leben verloren geht“
So lautet der Untertitel der ersten Ausgabe der Zeitschrift „Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis“ (KJug) des Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ). Der „Internetsucht“ widmen sich die sechs Beiträge von Praktikern, Wissenschaftler und Dozenten.




